Laufende Verfahren & Bekanntmachungen
Die Aufstellung des Bebauungsplans unterliegt dem in den §§ 2 - 4 b Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschriebenem Verfahrensablauf.
Die Aufstellung des Bebauungsplans unterliegt dem in den §§ 2 - 4 b Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschriebenem Verfahrensablauf.